Audi A4 Leasingübernahme: Ratgeber & VWFS Ablauf
Vertragsübernahme für Audi A4 Avant und Limousine (35 TDI, 40 TFSI, S4) über die Volkswagen Financial Services AG (Audi Leasing).
Fachratgeber Mobilität & Vertragsrecht
Wichtiger Hinweis & Definition: Audi A4 Leasingübernahme
Die Audi A4 Leasingübernahme ermöglicht die vorzeitige Abgabe oder Übernahme eines Audi A4. Die Abwicklung erfolgt über die Audi Leasing (VWFS), richtet sich bezüglich der erforderlichen Restlaufzeit nach den jeweiligen Vertragsbedingungen und setzt die beim Leasinggeber zu erfragende Umschreibungsgebühr voraus.
VWFS-Regelung: Übernahmen über Audi Leasing (VWFS) sind laut offizieller Erklärung auf Privatpersonen ausgeschlossen und finden vorrangig im gewerblichen Bereich statt.
Voraussetzungen der Audi Leasing (VWFS)
- Bonitätskriterien: Unbefristetes Arbeitsverhältnis, deutsche Schufa ohne Negativmerkmale und ausreichendes Nettoeinkommen im Verhältnis zur Leasingrate.
- Gewerbliche Übernahme: Bei Firmenkunden werden die BWA der letzten zwei Jahre sowie ein Handelsregisterauszug verlangt.
- Gewährleistung: Gesetzliche Sachmängelhaftung und bestehende Audi Anschlussgarantien gehen automatisch auf den Übernehmer über.
Gesamte Markenübersicht ansehen
Entdecken Sie alle 21 Automarken und deren Umschreibungsbedingungen.