Hersteller-Ratgeber

Audi Leasingübernahme Leitfaden

Alles zur Vertragsübernahme von Audi Leasingverträgen über die Volkswagen Financial Services AG (VWFS).

Welche Bank betreut Audi Leasingverträge?

Leasingverträge der Marke Audi werden in Deutschland über die Volkswagen Financial Services AG (VWFS) / Audi Leasing abgewickelt.

Wichtige VWFS-Regelung:

Laut offizieller Auskunft der Volkswagen Financial Services ist eine Leasingübernahme auf Privatpersonen derzeit nicht möglich. Vertragsübertragungen werden vorrangig für Geschäftskunden (Gewerbe-zu-Gewerbe) durchgeführt.

Eckdaten zur Audi Leasingübernahme (Orientierungswerte):
  • Umschreibungsgebühr: Beim jeweiligen Leasinggeber für den konkreten Vertrag erfragen.
  • Mindestrestlaufzeit: Vom jeweiligen Anbieter geforderte Restlaufzeit (vertragsabhängig).
  • Bonitätsnachweis: BWA / EÜR für Firmen und Selbstständige.

Ablauf der Audi Vertragsübertragung

  1. Antragstellung: Der bisherige Leasingnehmer fordert die Formulare zur Vertragsübernahme beim Kundenservice der Audi Leasing / VWFS an.
  2. Selbstauskunft einreichen: Der Übernehmer füllt die Selbstauskunft aus und reicht Gehaltsnachweise ein.
  3. Bonitätsprüfung: Die Bank prüft die Bonität nach Eingang der vollständigen Unterlagen.
  4. Übernahmevertrag unterschreiben: Alle Parteien unterzeichnen die Umschreibungsvereinbarung.
  5. Fahrzeugübergabe: Durchführung der Übergabe mit Protokoll und Ausweis der exakten Stichtags-Kilometer.