Leasingübernahme von Privat an Gewerbe (und umgekehrt)
Steuerliche Behandlung, Vorsteuerabzug, Bonitätsnachweise und Fallstricke bei der Vertragsübernahme zwischen Privatpersonen und Unternehmen.
Redaktioneller Steuer-Ratgeber
Steuerliche Grundregel: Leasingübernahme
Bei einer Leasingübernahme von Privat an Gewerbe wird der Vertrag auf das Unternehmen umgeschrieben, wodurch die monatlichen Leasingraten als Betriebsausgaben absetzbar werden und zum Vorsteuerabzug (19 % MwSt.) berechtigen. Bei der Übernahme von Gewerbe an Privat müssen Brutto-Raten bezahlt werden und der Vorsteuerabzug entfällt.
Hinweis: Einzelne Leasingbanken (z. B. VWFS) schließen Übernahmen auf Privatpersonen grundsätzlich aus.
Privat an Gewerbe
- Leasingraten werden voll als Betriebsausgabe geltend gemacht.
- Vorsteuerabzug der monatlichen 19 % Mehrwertsteuer möglich.
- Bank verlangt BWA, SuSa und Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug.
- Fahrzeug wird betriebliches Vermögen (1%-Regelung oder Fahrtenbuch).
Gewerbe an Privat
- Übernehmer zahlt immer den vollen Bruttobetrag (inkl. MwSt.).
- Keine steuerliche Absetzbarkeit für Arbeitnehmer (außer Pendlerpauschale).
- Bank prüft private Schufa und die letzten 3 Gehaltsabrechnungen.
- Abtretungserklärung der bisherigen Vorsteueransprüche ist nicht erforderlich.
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