Ratgeber/Steuer & Gewerbe

Leasingübernahme von Privat an Gewerbe (und umgekehrt)

Steuerliche Behandlung, Vorsteuerabzug, Bonitätsnachweise und Fallstricke bei der Vertragsübernahme zwischen Privatpersonen und Unternehmen.

Redaktioneller Steuer-Ratgeber
Steuerliche Grundregel: Leasingübernahme

Bei einer Leasingübernahme von Privat an Gewerbe wird der Vertrag auf das Unternehmen umgeschrieben, wodurch die monatlichen Leasingraten als Betriebsausgaben absetzbar werden und zum Vorsteuerabzug (19 % MwSt.) berechtigen. Bei der Übernahme von Gewerbe an Privat müssen Brutto-Raten bezahlt werden und der Vorsteuerabzug entfällt.

Hinweis: Einzelne Leasingbanken (z. B. VWFS) schließen Übernahmen auf Privatpersonen grundsätzlich aus.

Privat an Gewerbe

  • Leasingraten werden voll als Betriebsausgabe geltend gemacht.
  • Vorsteuerabzug der monatlichen 19 % Mehrwertsteuer möglich.
  • Bank verlangt BWA, SuSa und Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug.
  • Fahrzeug wird betriebliches Vermögen (1%-Regelung oder Fahrtenbuch).

Gewerbe an Privat

  • Übernehmer zahlt immer den vollen Bruttobetrag (inkl. MwSt.).
  • Keine steuerliche Absetzbarkeit für Arbeitnehmer (außer Pendlerpauschale).
  • Bank prüft private Schufa und die letzten 3 Gehaltsabrechnungen.
  • Abtretungserklärung der bisherigen Vorsteueransprüche ist nicht erforderlich.

Gebühren der einzelnen Banken vergleichen

Sehen Sie, welche Umschreibungsgebühren VWFS, BMW Bank oder Mercedes Bank berechnen.

Bankgebühren ansehen