SEAT Leasingübernahme Leitfaden
Leasingübernahme von SEAT Fahrzeugen (Ibiza, Leon, Arona, Ateca) über die VWFS.
Welche Bank betreut SEAT Leasingverträge?
Leasingverträge der Marke SEAT werden in Deutschland über die Volkswagen Financial Services AG (VWFS) / SEAT Financial Services abgewickelt.
Wichtige VWFS-Bestimmung:
Aufgrund offizieller Vorgaben der VWFS ist eine Leasingübernahme auf Privatpersonen derzeit nicht gestattet. Übertragungen richten sich vorrangig an gewerbliche Leasingnehmer (Gewerbe-zu-Gewerbe).
Eckdaten zur SEAT Leasingübernahme (Orientierungswerte):
- Umschreibungsgebühr: Beim jeweiligen Leasinggeber für den konkreten Vertrag erfragen.
- Mindestrestlaufzeit: Vom jeweiligen Anbieter geforderte Restlaufzeit (vertragsabhängig).
- Bonitätsprüfung: Nachweis der gewerblichen Kreditwürdigkeit (BWA/EÜR).
- Konditionen: Die vertragliche Monatsrate und Freikilometer bleiben unverändert.
Ablauf der Vertragsübernahme
- Antrag anfordern: Der bisherige Leasingnehmer fordert die Umschreibungsunterlagen bei der Volkswagen Financial Services AG (VWFS) / SEAT Bank an.
- Unterlagen einreichen: Der Übernehmer füllt die Selbstauskunft aus und legt seine Bonitätsunterlagen bei.
- Prüfung durch die Bank: Die Leasingbank prüft die Kreditwürdigkeit nach Eingang aller Antragsunterlagen.
- Vertrag unterschreiben: Nach Genehmigung unterschreiben Alt- und Neukunde die offizielle Schuldübernahme.
- Fahrzeugübergabe: Durchführung der Übergabe mit detailliertem Protokoll und Festhalten des Kilometerstands.
Praxis-Hinweis: Gleiche Konditionen und Formulare wie bei Volkswagen und Audi im VWFS-Konzern.
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